Kostenübernahme
Auf einstimmigen Beschluß des Kreisvorstandes am 28.11.2007 werden
Helferausbildungen wie folgt vom Kreisverband (Kostenstelle Kreisbereitschaftsleitung)
übernommen:
Ausbildung zum Notfallsanitäter: keine Bezuschussung | |
- | Ausbildung zum Rettungsassistent: keine Bezuschussung |
- | Ausbildung zum Rettungssanitäter: 40% |
- | Ausbildung zum Rettungshelfer an der Landesschule: 50% |
- | Ausbildung zum Rettungshelfer auf Standortebene: 100% |
- | Ausbildungen wie Erste-Hilfe und SAN A-C werden vom Kreisverband wie in der bisherigen Form gefördert. |
- | Die Ausbildungen der Leitungs- und Führungskräfte wird entsprechend dem Bedarf weiterhin zu 100% gefördert. |
- | Download Verpflichtungserklärung Teil 1 |
- | Download Verpflichtungserklärung Teil 2 |
gerne informieren wir Sie über einen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vom 25.11.2011 zum Thema Kosten von Aus- und Fortbildungen: 1. Für die Aus- und Weiterbildung von Helfern steht weiterhin das Budget der Kreisbereitschaftsleitung (KBL) zur Verfügung. Diese Regelung tritt ab 01.01.2012 in Kraft. |